Was Ihnen zusteht.
Pflegeleistungen
Jedem Pflegebedürftigen stehen je nach Pflegegrad Leistungen zu – viele davon werden nie abgerufen, weil der Überblick fehlt. Wir helfen dabei, diese Leistungen so einzusetzen, dass sie wirklich beim Menschen ankommen.
Entlastungsbetrag
Für Betreuung, Alltagshilfen und haushaltsnahe Dienstleistungen.
Verfällt zum 30.06. des Folgejahres – frühzeitig einplanen.
Verfällt zum 30.06. des Folgejahres – frühzeitig einplanen.
Pflegesachleistungen
Budget für professionelle ambulante Pflegedienste.
Umwidmung von Pflegegeld möglich (Mehrbudget, 40 %).
Umwidmung von Pflegegeld möglich (Mehrbudget, 40 %).
ab Pflegegrad 2
Pflegehilfsmittel
Verbrauchsmittel wie Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen u. v. m.
Monatliche Pauschale, unkompliziert zu beantragen.
Monatliche Pauschale, unkompliziert zu beantragen.
ab Pflegegrad 2
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege
Vertretung bei Urlaub oder Ausfall; auch stationäre Kurzzeitpflege.
Jahresbudget, Mittel können kombiniert werden.
Jahresbudget, Mittel können kombiniert werden.
ab Pflegegrad 2
Pflegegeld
Geldleistung, wenn Angehörige oder nahestehende Personen pflegen.
Kombinierbar mit Sachleistungen.
Kombinierbar mit Sachleistungen.
ab Pflegegrad 2
Wir helfen!
Jedem Pflegebedürftigen stehen Leistungen zu – doch viele bleiben ungenutzt, weil der Überblick fehlt. Wir koordinieren die Beantragung, vermitteln passende Angebote und stellen sicher, dass das Budget wirklich dort ankommt, wo es gebraucht wird.
Häufige Fragen
Ja, auf jeden Fall. Das Pflegegeld ist genau dafür gedacht. Darüber hinaus stehen weitere Leistungen wie der Entlastungsbetrag oder Pflegehilfsmittel zur Verfügung, ganz unabhängig davon, wer pflegt.
Der Entlastungsbetrag (§ 45b) kann bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden – danach verfällt er. Wir helfen dabei, passende Angebote frühzeitig zu finden, sodass kein Geld auf der Strecke bleibt.
Ja – das nennt sich Kombinationsleistung. Wenn Sie einen Pflegedienst beauftragen, wird das Pflegegeld anteilig gekürzt, bleibt aber zum Teil erhalten.
Für viele alltagspraktische Dinge: Betreuungsangebote, Einkaufshilfen, Haushaltshilfen, Begleitdienste, Fahrdienste oder auch Tages- und Nachtpflege. Wichtig ist, dass der Anbieter anerkannt ist.
Die Verhinderungspflege springt ein, wenn die normale Pflegeperson vorübergehend ausfällt – durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe. Das gibt pflegenden Angehörigen wichtige Auszeiten.
Wir übernehmen die Kommunikation mit der Pflegekasse, helfen bei Anträgen und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
